16.8.2022
GESETZ
> Gesetzgebung

Sind Sie auf die neuen Verbraucherschutzvorschriften vorbereitet?

Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich ein Vorschlag für ein neues Verbraucherschutzgesetz, das einige Änderungen und Neuerungen mit sich bringt.

Das Verbraucherschutzrecht spielt sowohl auf nationaler Ebene als auch auf der Ebene der Europäischen Union eine wichtige Rolle. Obwohl es durch EU-Richtlinien geregelt wird, die in ihrer Zielsetzung für die Mitgliedstaaten verbindlich sind, lässt sich der EU-Gesetzgeber seit vielen Jahren von dem Trend zur so genannten Maximalharmonisierung des Verbraucherrechts leiten. Das Verbraucherschutzrecht in der EU setzt sich damit nicht nur für ein hohes, sondern auch für ein einheitliches Verbraucherschutzniveau in den EU-Mitgliedstaaten ein.

Im Rahmen des sogenannten „New Deal for Consumers“ wurde im November 2019 auf EU-Ebene eine neue Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates, auch „Omnibus-Richtlinie“ genannt, verabschiedet, die das EU-Verbraucherschutzrecht durch Änderung mehrerer bestehender Richtlinien aktualisiert.  Zuvor wurden im Mai 2019 zwei weitere wichtige Richtlinien verabschiedet, nämlich die Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte von Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen und die Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte des Verkaufs von Waren, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG.