23.5.2022
KONK
> Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsregeln für vertikale Vereinbarungen für ein neues Jahrzehnt durchgesetzt

Lieferanten, Vertriebshändler, Agenten, Franchisenehmer, Online-Einzelhändler, Online-Vermittlungsdienstleister – wissen Sie schon, welche Art von Vereinbarungen über den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen Sie nach dem 1. Juni 2022 treffen können, ohne Geldbußen von bis zu 10 % Ihres Jahresumsatzes wegen Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln zu riskieren?

Am 1. Juni 2022 wird eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen in Kraft treten, d. h. die Verordnung (EU) 2022/720, welche die Wettbewerbsregeln für vertikale Vereinbarungen (d. h. Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf verschiedenen Stufen der Produktions- oder Vertriebskette über die Bedingungen für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen) in der EU für die nächsten zehn Jahre festlegt. Die Verordnung gilt gemäß Artikel 8 des Gesetzes zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen (Slo. Zakon o preprečevanju omejevanja konkurence; ZPOmK-1) sinngemäß auch für vertikale Vereinbarungen, deren Zweck oder Wirkung auf das Gebiet Sloweniens beschränkt ist. Es handelt sich also um Vorschriften, die neben dem Verbot von Kartellen zwischen Wettbewerbern die wichtigsten wettbewerbsrechtlichen Vorschriften für Unternehmen in Bezug auf wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen darstellen.