26.9.2018
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Der Vorschlag der Good-Practice-Empfehlungen für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Unternehmensführung in öffentlicher Debatte bis zum Ende der Woche

Die Arbeitsgruppe des Geschäftsführerverbands Sloweniens für den Bereich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Unternehmensführung, deren Mitglied ist auch unsere Kollegin Dr. Anja Strojin Štampar, hat Ende August 2018 den Entwurf einer neuen autonomen Rechtsquelle zur öffentlichen Debatte vorgelegt, und zwar die Good-Practice-Empfehlungen für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Unternehmensführung, die zur Verwendung in Unternehmen im Bereich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer als Leitlinien für effiziente Realisierung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Gesellschaftsorganen dienen sollen, wie das im Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Unternehmensführung (ZSDU, Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 42/2007 – UPB1) und Unternehmensgesetz (ZGD-1, Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 42/2006 und folg.) geregelt wird, und als eine Ergänzung zu den bestehenden Good-Practice-Empfehlungen im Bereich der Unternehmensführung (wie z. B. der slowenische Kodex über die Geschäftsführung der Aktiengesellschaften, Kodex über die Geschäftsführung der Gesellschaften mit Kapitalinvestition des Staats, Praktischer Leitfaden über die Interessenkonflikte des Geschäftsführerverbands Sloweniens und andere Quellen im Bereich der Unternehmensführung. Die Empfehlungen werden damit begründet, dass die Vertreter der Arbeitnehmer in Verwaltung- und Aufsichtsbehörden der Gesellschaften ihre Funktion sowohl in Interesse der Gesellschaft (mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters) als auch im Interesse der Arbeitnehmer wahrnehmen sollen. Obwohl diese Interessen langfristig übereinstimmen, ist die Realisierung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Verwaltung- und Aufsichtsbehörden der Gesellschaften in der Praxis nicht immer einfach.

Die Empfehlungen beziehen sich auf die Bereiche, die entweder nicht hinreichend präzis von den Gesetzen erfasst werden oder einige Mängel in der Praxis erweisen und in den Geschäftsordnungen der Betriebsrats und Verwaltung- und Aufsichtsbehörden der Gesellschaften präziser definiert werden sollten, um eine effiziente Realisierung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer zu gewährleisten:

  • Regelung des Kandidaturverfahrens und des Verfahrens der Berufung der Arbeitnehmervertreter in der Aufsichtsbehörde in der Geschäftsordnung des Betriebsrats durch die Präzisierung der Bedingungen und Kriterien für die Kandidaten für Arbeitnehmervertreter;
  • Management des Interessenkonflikts und Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertreter in der Aufsichtsbehörde;
  • Regelung des Verfahrens der Abberufung von Arbeitnehmervertretern in der Aufsichtsbehörde;
  • Kommunikation der Arbeitnehmervertreter in Gesellschaftsorganen mit dem Betriebsrat und die Geheimhaltungspflicht;
  • Gewährleistung einer effizienten Beteiligung der Arbeitnehmervertreter in der Aufsichtsbehörde;
  • Gewährleistung des gleichen Entgelts für Arbeitnehmervertreter und Vertreter des Kapitals in der Aufsichtsbehörde;
  • Regelung des Kandidaturverfahrens, des Berufungsverfahrens und des Abberufungsverfahrens und der Rechte und Pflichten des Arbeitnehmerdirektors bzw. des Arbeitnehmer-Exekutivdirektors.
  • Regelung der Pflicht, den Bericht über die Mitbestimmung bei der Aussichtsbehörde der Gesellschaft zu prüfen.

Die Empfehlungen entstanden aufgrund einer Umfrage des Geschäftsführerverbands Sloweniens unter den Mitgliedern der Aufsichtsräte und Vorstände in 2017 und aufgrund einer qualitativen Umfrage in Aktiengesellschaften, die in 2017 und 2018 von Dr. Valentina Franca in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführerverband Sloweniens durchgeführt wurde.

Am Donnerstag, den 13. September, nahmen wir an einer Beratung des Geschäftsführerverbands Sloweniens teil, wo Dr. Anja Strojin Štampar eine Präsentation und Diskussion über den Vorschlag der Empfehlungen geleitet hat. Auf der Webseite des Geschäftsführerverbands Sloweniens (http://zdruzenje-ns.si/mediji/aktualne-novice/javna-razprava-priporocila-dobre-prakse-sodelovanja-delavcev-pri-upravljanju-druzbe/) wird bis zum 27. September eine öffentliche Debatte über das Dokument, das dann vom Vorstand des Geschäftsführerverbands Sloweniens bestätigt wird, geöffnet.