Das Arbeitsfeld

Handelsverträge

Wir bieten den Kunden Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit allen Handelsbeziehungen, in die sie treten. Unter anderem beraten wir sie in Verhandlungsverfahren im Zusammenhang mit Handelsverträgen und bei der Erstellung von Entwürfen und Unterschriftsfassungen und der allgemeinen Bedingungen. Wir beraten die Kunden auch während der Ausführung der Verträge und bei ihrer Beendigung und im Fall, wenn es zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien kommt.

Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrungen mit Vertriebs-, Agentur- und Franchise-Verhältnissen und deren Beendigung. Wir beraten die Kunden ebenso regelmäßig bei Kaufverhältnissen, B2B und B2C Verträgen, Verträgen über den Kauf von Geräten und Maschinen, Dienstleistungsverträgen/Mandatsverträgen, Lizenzverträgen, Mietverträgen, Pachtverträgen, Vermittlungsverträgen, Verträgen über Instandhaltung und Kundendienst nach dem Verkauf, Bauverträgen, Produktgruppenmanagement-Vereinbarungen, Frachtverträgen, Konzessionsverträgen, Verträgen über Haltbarmachung und Lagerung, Speditionsverträgen und Überwachungsverträgen.

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