Das Arbeitsfeld

Energiewirtschaft

Wir betrachten Energiewirtschaft als ein der Gebiete, die in der Zukunft am meisten die Entwicklung der Menschheit beeinträchtigen werden, deswegen hat Energiewirtschaftsrecht eine wichtige Rolle in unserer Kanzlei. Wegen technologischer Fortschritt, ständiger politischen Änderungen und Änderungen der Energiepolitiken sowie auch der traditionell überdurchschnittlichen Nummer der Gesetzesänderungen, sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene, geht es um einen der meist dynamischen Wirtschaftssektoren. Wir sind uns bewusst, dass all dies die Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, ständig vor neue Rechtsherausforderungen stellt.

Im Bereich des Energiewirtschaftsrechts beraten wir Kunden im Zusammenhang mit unterschiedlichsten rechtlichen Fragen, die mit Regulierungsaspekten der Durchführung von individuellen energiewirtschaftlichen Tätigkeiten, Vertragsverhältnissen in Energiewirtschaft, Produktion, Lieferung und Handlung mit Energieprodukten, Zugang zum Netz usw. verbunden sind. Wir bieten den Kunden auch Rechtsunterstützung bei Planung und Durchführung von Energieinfrastrukturvorhaben.

Damit, als wir 2010 zum Mitglied der Organisation Associated European Energy Consultants(AEEC, www.aeec-online.com), einer internationalen Vereinigung anerkannter Rechts- und sonstigen Experten im Bereich der Energiewirtschaft geworden sind, wird unseren Kunden, die im Ausland tätig sind, einfacher Zugang zur hochwertigen Rechtsunterstützung auch in anderen europäischen Ländern ermöglicht.

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