13.1.2020
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Änderung des Gesetzes über den Rechtsschutz in öffentlichen Ausschreibungsverfahren

Ende 2019 wurde eine Änderung des Gesetzes über den Rechtsschutz in öffentlichen Ausschreibungsverfahren („ZPVPJN“) verabschiedet, die einige wichtige Neuerungen in den bestehenden Rechtsrahmen des Rechtsschutzes bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren einführt. Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über jene Neuerungen des ZPVPJN, die die Position der Anbieter und der Auftraggeber in öffentlichen Vergabeverfahren maßgeblich beeinflussen.

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